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Was genau bedeutet „Forschungszulage“? Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderprogramm, das sehr breit auf innovative Unternehmen zugeschnitten ist. Als Fördermittel bietet die Forschungszulage finanzielle Unterstützung, um Innovation und Forschung von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen zu fördern. Für die Forschungszulage gibt es keine Branchen- oder Größeneinschränkungen der zu fördernden Unternehmen. Beispielsweise können Unternehmen, die in die Entwicklung nachhaltiger Technologien investiert, Pharma Entwicklungen vorantreiben, oder die einen KI-Algorithmus entwickeln, von der Zulage profitieren. Die Forschungszulage gilt u.a. rückwirkend für Projekte ab dem 01.01.2020, aber auch für Projekte die aktuell laufen oder auch in die Zukunft gehen.
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Unternehmen, insbesondere in Deutschland steuerpflichtige Start-ups und KMU, erhalten finanzielle Unterstützung für ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Dies senkt das wirtschaftliche Risiko und fördert Innovation. Ein Start-up, das an einer neuen App arbeitet, kann beispielsweise von der Forschungszulage profitieren, um die Entwicklungskosten zu decken.
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Die Forschungszulage bietet eine maximale Förderung von 1 Mio. Euro pro Jahr. Hierbei gilt eine Förderquote von 25 % auf die Kosten für das Personal, das im Rahmen der Entwicklungsaktivitäten beschäftigt ist. Für Forschung, die extern in Auftrag gegeben wird, gilt eine Förderquote von 15 %. Die förderfähigen F&E-Kosten sind auf maximal 4 Mio. Euro pro Jahr gedeckelt.
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Die Forschungszulage soll Unternehmen ermutigen, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Damit soll langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt werden.
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Die Forschungszulage gilt für alle Unternehmen in Deutschland, die in Forschung und Entwicklung investieren, unabhängig ihrer Unternehmensgröße, Rechtsform und Branche. Auch Unternehmen ohne Gewinne erhalten die Forschungszulage, hier erfolgt keine Reduktion der Steuerlast, sondern eine Auszahlung. Unternehmen in Schwierigkeiten (nach Artikel 2 Nummer 18 der AGVO) können die Forschungszulage allerdings nicht beantragen.
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Es werden sowohl eigenbetriebliche als auch externe Forschungsprojekte gefördert. Beispiele für förderfähige Projekte sind die Entwicklung neuer Software, biotechnologische Forschung oder die Entwicklung neuer Materialien. Allerdings sind beispielsweise reine Marketingprojekte oder Optimierungen bestehender Produkte ohne echte Innovation nicht förderfähig.
Projekte müssen im Wesentlichen drei Kriterien erfüllen, um förderfähig zu sein: - Neuartigkeit: Ziel muss das Schaffen von neuen Erkenntnissen sein. - Risiko: Es müssen technische Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis bestehen. - Planbarkeit: Es muss einen Projektplan mit Milestones geben.
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Ja, die Forschungszulage kann mit anderen staatlichen Fördermitteln wie zum Beispiel ZIM kombiniert werden, solange die jeweiligen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Eine Doppelförderung in Bezug auf die Personalkosten ist jedoch ausgeschlossen. Ein Unternehmen könnte also sowohl von der Forschungszulage als auch von regionalen Innovationszuschüssen profitieren.
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Unternehmen müssen einen formellen Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einreichen. Bei der Antragsstellung werden spezifische Angaben zum FuE-Projekt sowie Nachweisunterlagen benötigt. Typischerweise beinhalten diese: Projektbeschreibungen, Kostenvoranschläge und geplante Meilensteine. Bei positiver Rückmeldung wird im zweiten Schritt beim Finanzamt die genaue Fördersumme ermittelt. Sind diese beiden Hürden genommen, kann die Fördersumme bei der nächsten Steuererklärung als Gutschrift auf die Steuerlast verrechnet oder ausgezahlt werden.
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Unternehmen müssen eine detaillierte Dokumentation ihrer Forschungsprojekte und speziell des Arbeitsaufwands führen. Dies dient dazu, die Verwendung der Fördermittel nachzuweisen und zu gewährleisten, dass die Mittel tatsächlich für innovative Projekte verwendet werden.
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Für die Dokumentation der Arbeitsstunden stellt das BMF ein Muster zur Verfügung. Der Nachweis kann auch rückwirkend erstellt werden. Dabei ist insbesondere auf Urlaub und Feiertage zu achten, damit rückwirkend keine Arbeitsstunden angegeben werden die in einen Urlaub liegen oder auf einen Feiertag fallen.
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Nein auch gescheiterte Projekte aus der Vergangenheit (ab 01.01.2020) sind förderfähig.
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Die FZUL ist in einem Forschungszulagenbescheid festgesetzt. Die festgesetzte FZUL wird mit der nächsten Einkommenssteuer verrechnet. Sonderfall GmbH & Co. KG – da hier der Komplementär die Steuererklärung abgibt erhält dieser auch die „Steuergutschrift“. Das Unternehmen welches uns beauftragt, darf uns zwar bezahlen, allerdings kommt der Zuschuss nicht bei der Firma an. Das Problem kann nur durch eine interne Weitergabe geregelt werden. Sprich Komplementär führt das Geld wieder in das Unternehmen ein.
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Derzeit können pro Kalenderjahr bis zu 4 Mio. EUR Personalkosten in Ansatz gebracht werden. Aktuell gibt es Überlegungen zu Änderungen die zum 01.01.2024 in Kraft treten können. Falls diese Umsetzungen kommt gilt eine Bemessungsgrundlage von 12 Mio. EUR pro Kalenderjahr, wodurch pro Jahr bis zu 3 Mio. EUR Zuschuss möglich sind. Zudem sind dann die ansetzbaren Kosten nicht nur auf Personalkosten begrenzt, sondern es können auch bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (bspw. Produktionsmaschinen, etc.) gefördert werden. Auch der Fördersatz bei Auftragsforschung soll von 60 auf 70% steigen.
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S. nachfolgende Tabelle:
Gegenstand
Einordnung
Bemerkungen
Prototypen
FuE
Solange das Hauptziel in der Erarbeitung weiterer Verbesserungen liegt.
Versuchsanlage
FuE
Solange der Hauptzweck FuE ist.
Produktdesign
Im Einzelfall zu prüfen / ggf. teilweise
Das in der FuE-Phase benötigte Produktdesign ist einzubeziehen. Das Produktdesign für den Produktionsprozess ist auszuschließen.
Industrial Engineering und Werkzeugeinrichtung
Im Einzelfall zu prüfen / ggf. teilweise
„Feedback“-FuE und die erforderliche Werkzeugeinrichtung sind in Innovationsprozesse bzw. FuE-Tätigkeiten einzubeziehen. Erfolgen sie für Produktionsprozesse, sind sie auszuschließen.
Versuchsproduktion
Im Einzelfall zu prüfen / ggf. teilweise
Einzubeziehen, falls die Produktion Serientests und in der Folge weitere Konzipierungs- und Ingenieurarbeiten ergibt. Alle anderen verbundenen Aktivitäten sind auszuschließen. U. a. dann Ausschluss, sobald eine Versuchsanlage als normale kommerzielle Produktionseinheit dient.
Vorserienentwicklung
Keine FuE
Ausnahme sog. „Feedback“-FuE (die als FuE einzubeziehen ist).
Kundendienst und Beseitigung von Störungen nach dem Verkauf
Keine FuE
Patent- und Lizenzarbeiten
Im Einzelfall zu prüfen / ggf. teilweise
Alle verwaltungstechnischen und rechtlichen Schritte, die für die Beantragung von Patenten und Lizenzen erforderlich sind, sind keine FuE. Dagegen sind Patentarbeiten in direkter Verbindung mit FuE-Projekten einschließlich der Dokumentation von FuE-Projekten FuE.
Routineuntersuchungen
Keine FuE
Selbst wenn sie von FuE-Personal durchgeführt werden.
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Das ZIM ist ein staatliches Förderprogramm, das speziell kleinen und mittleren Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland finanzielle Unterstützung für innovative Projekte bietet. Ziel ist es, KMUs in ihrer Forschungs- und Entwicklungsarbeit zu stärken. Wichtig für eine ZIM Förderung ist, dass die Forschung bzw. Entwicklung „den weltweiten Stand der Technik mit bestimmten Funktionalitäten, Parametern und Merkmalen übertrifft“. Die finanzielle Unterstützung ermöglicht es den Unternehmen, innovative Ideen zu realisieren, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln und so ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Hierbei beschränkt sich das ZIM nicht auf einzelne Industrien oder Technologien. Die Förderung hilft, die anfallenden Kosten für Forschung und Entwicklung zu reduzieren und das unternehmerische Risiko zu minimieren.
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Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen. Dabei gilt: Mittelständische Unternehmen dürfen bis zu 250 Mitarbeiter beschäftigen. Für Kooperationsprojekte kann die Mitarbeiterzahl bis zu 1.000 betragen. Darüber hinaus können nichtwirtschaftliche Forschungseinrichtungen als Entwicklungspartner an den Projekten teilnehmen. Darüber hinaus können sich auch Forschungsinstitute, Hochschulen und Universitäten, die im Bereich Forschung und Technologie tätig sind, um die ZIM-Förderung bewerben.
Unternehmensgröße
Einzelprojekte nach Nummer 2.1.1
Kooperationsprojekt nach Nummer 2.1.2
Kooperationsprojekte mit ausländischen Partnern
kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen
45%
55%
60%
kleine junge Unternehmen
45%
50%
60%
kleine Unternehmen
40%
45%
55%
mittlere Unternehmen
35%
40%
50%
Unternehmen gemäß Nummer 3.1.1 Buchstabe b
25%
30%
40%
Unternehmen gemäß Nummer 3.1.1 Buchstabe c
-
30%
40%
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Im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand werden Projekte von Unternehmen gefördert, die sich auf die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen konzentrieren. Dabei müssen diese Projekte einen deutlichen Innovationsgrad aufweisen, marktorientiert sein und mit technischen Risiken verbunden sein.
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Unterteilt wird in drei Projekttypen:
1. Einzelprojekte
Bei Einzelprojekten führt ein Unternehmen alleine die Forschung bzw. Entwicklung durch. Gefördert werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Gefördert werden dabei KU (bis 50 MA, Umsatz oder Bilanzsumme bis 10 Mio. EUR), MU (bis 250 MA, Umsatz bis 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme 43 Mio. EUR) oder weitere mittelständische UN (bis 500 MA). Dabei variieren die Fördersätze:
Unternehmensgröße
Einzelprojekte
KU in GRW-Gebiet
45%
KU (jung - Gründung vor max. 10 Jahren)
45%
KU
40%
MU
35%
weitere mittelständische UN
25%
2. Kooperationsprojekte
Bei ZIM Kooperationsprojekte wird die Forschung und Entwicklung mit mindestens einem weiteren Unternehmen & einer Forschungseinrichtung durchgeführt. Die weiteren Unternehmen können hierbei auch im Ausland ansässig sein (wobei diese dann keine ZIM Förderung erhalten). Der Vorteil bei einem ZIM Kooperationsprojekt im Vergleich zu einem ZIM Einzelprojekt liegt in der höheren Förderung.
Gefördert werden dabei KU (bis 50 MA, Umsatz oder Bilanzsumme bis 10 Mio. EUR), MU (bis 250 MA, Umsatz bis 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme 43 Mio. EUR) oder weitere mittelständische UN (bis 500 MA bzw. bis 1.000 MA -> nur in Kooperation mit KMU). Dabei variieren die Fördersätze:
Unternehmensgröße
Koop.-Projekte national
Koop.-Projekte mit ausländischen Partnern
KU (GRW)
55%
60%
KU (junges UN)
50%
60%
KU
45%
55%
MU
40%
50%
weiteres mittelst. UN bis 500 MA
30%
40%
weiteres mittelst. UN bis 1.000 MA (Koop mit KMU)
30%
40%
Forschungseinrichtungen werden mit einem Fördersatz von 100% gefördert. Höhe zuwendungsfähige Kosten:
- für UN: je Teilprojekt bis 450 TEUR - für Forschungseinrichtungen: je Teilprojekt bis 220 TEUR
Die Zuwendungshöhe für ein Gesamtprojekt kann max. 2.300 TEUR betragen
3. Innovationsnetzwerke
Die ZIM Innovationsnetzwerke bestehen aus mindestens sechs voneinander unabhängigen kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Internationale Innovationsnetzwerke bestehen aus mindestens vier Unternehmen dieser Art sowie mindestens zwei ausländischen mittelständischen Unternehmen und einer ausländischen Einrichtung, die als Partner der deutschen Managementeinrichtung fungiert. Weitere Partner können zusätzlich teilnehmen (z. B. Forschungseinrichtungen, Hochschulinstitute, große Unternehmen und sonstige Einrichtungen wie beispielsweise Verbände). Hierbei erfolgt die Förderung nach einer Staffelung über mehrere Jahre. Antragsberechtigte Unternehmen wie bei Kooperationsprojekten. Eine Besonderheit sind die Durchführbarkeitsstudien für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand. In Vorstudien wird ein Forschungsprojekt auf die ZIM-Förderung geprüft. Dies ist für Unternehmen hilfreich, um interne Ressourcen bzw. die Kooperation mit Forschungsunternehmen zu klären und sind eine gute Vorbereitung auf das dann anstehende ZIM Projekt. Für die ZIM Durchführbarkeitsstudie werden Kosten in Höhe von maximal 100.000€ anerkannt. Die Förderquote liegt bei 50 bis 70%.
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Unternehmen können je nach Projekttyp und -umfang mit einer Förderquote zwischen 25% und 60% rechnen. Die Förderquote der ZIM-Förderung ist von folgenden Faktoren abhängig:
- Unternehmensgröße (geringere Förderung bei Firmen zw. 50 und 250 Mitarbeitenden) - Region (höhere Förderung in strukturschwachen Regionen) - Einzel- oder Kooperationsprojekt und ob letztere mit einem ausländischen Partner durchgeführt werden
Bei Einzelvorhaben beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für ZIM €550.000, gefördert werden zw. 25 und 45%. Bei Kooperationsprojekten beträgt die maximale Bemessungsgrundlage €2.300.000. Die Grenze liegt bei €450.000 pro Unternehmen, pro Forschungseinrichtung bei €220.000. Gefördert werden zw. 30 und 55%.
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Im Rahmen des ZIM werden sowohl Personal- als auch Sachkosten, die direkt mit dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt in Verbindung stehen, erstattet. Dazu gehören Gehälter von Forschungs- und Entwicklungsmitarbeitern, Kosten für Materialien, Patentrechte, Lizenzen und vieles mehr. Personalkosten können mit maximal 120.000€ Jahresgehalt pro Person einkalkuliert werden. Grundsätzlich können pro Person max. 10,5 Personenmonate pro Kalenderjahr eingeplant werden. Bei Geschäftsführenden können grundsätzlich bis zu 50% der Normalarbeitszeit angesetzt werden.
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Grundsätzlich ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass keine Doppelförderung für dieselben Kostenpositionen erfolgt. Es ist ratsam, sich vorab über die Bedingungen zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
- 22
Der Antrag für die ZIM-Förderung muss vor Beginn des Projekts eingereicht werden. Hierfür gibt es spezielle Antragsformulare, die ausgefüllt und zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht werden müssen. Es ist zu beachten, dass das Projekt erst nach der Antragsstellung und nicht vorher gestartet werden darf.
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Die Bearbeitungszeit für ZIM-Anträge kann variieren, liegt aber in der Regel bei mehreren Wochen bis zu einigen Monaten. Wir empfehlen einen ZIM-Antrag bis zu sechs Monate vor dem geplanten Projektstart einzureichen.
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ZIM fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die naturgemäß mit Risiken verbunden sind. Sollte das Projekt nicht erfolgreich sein oder anders verlaufen als geplant, muss dies dem Fördermittelgeber mitgeteilt werden. Dies kann Auswirkungen auf die Höhe der Förderung haben.
- 25
Unternehmen, die ZIM in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, regelmäßig über den Fortschritt des Projekts zu berichten. Dies umfasst sowohl technische als auch finanzielle Berichte. Genauere Informationen hierzu finden sich in den Förderbedingungen und den entsprechenden Richtlinien. Nach Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der Verwendungsnachweis zu erbringen.
- 26
Dieser besteht aus einem Sachbericht, der eine Kurzbeschreibung des Projektes ist und einem zahlenmäßigen Nachweis.
Nicht Antragsberechtigt sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
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Der Zuwendungsempfänger fordert die benötigten Mittel beim Projektträger an. Dabei wird die Zuwendung nachträglich auf Anforderung in Teilbeträgen ausgezahlt. I.d.R. entsprechend den entstandenen Kosten der vergangenen 3 Monate. Die Auszahlung erfolgt dann innerhalb einer Woche.
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Die Anzahl an Anträgen ist nicht begrenzt, jedoch dürfen innerhalb von 12 monaten max. zwei ZIM Projekte bewilligt worden sein (Höchstgrenzen beachten). 15. Wie wird der Zuschuss steuerlich behandelt? Der Zuschuss muss in der Einkommenssteuer als außerordentlicher Ertrag angegeben werden. Die gesamten Aufwendungen für das Projekt können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Welcher Projektträger ist für mich zuständig?
Projekttyp
Förderträger
FuE-Einzelprojekt
EURONORM GmbH
FuE-Einzelprojekt aus Innovationsnetzwerk
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
FuE-Kooperationsprojekte
AiF Projekt GmbH
FuE-Kooperationsprojekte aus Innovationsnetzwerk
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Innovationsnetzwerke
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Weiterführende Links:
- FAQ ZIM
- 29
Organisationstyp
Unternehmungsprojekte
Industrielle Forschung
Unternehmungsprojekte
Experimentelle Entwicklung & klinische Studien
Leitprojekt
Industrielle Forschung
Leitprojekt
Experimentelle Entwicklung
Großunternehmen
50 %
25 %
55 %
35 %
Mittlere
Unternehmen
60 %
35 %
70 %
50 %
Kleine Unternehmen
70 %
45 %
80 %
60 %
Startups
70 %
45 %
70 % - 80 %
50 % - 60%
Forschungseinrichtungen
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85 %
60 %
Sonstige nicht-wirtschaftliche
Einrichtungen
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80 %
60 %