Was genau versteht man eigentlich unter der Österreichischen Forschungsprämie?
Die Forschungsprämie fördert Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren, um deren Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft zu stärken. Besonders vorteilhaft: Unternehmen können die Zulage rückwirkend für bereits abgeschlossene oder abgebrochene Projekte beantragen und gleichzeitig finanzielle Planungssicherheit für laufende und zukünftige Innovationsprojekte gewinnen.
Forschungsprämie
WER?
Unternehmen aller Größen mit Sitz in Österreich
WIE?
Zuschuss bis zu € 1 Mio. pro Jahr bei in Auftrag gegebener Forschung mit einer Förderquote bis zu 14%
WAS?
Personalkosten, unmittelbare Aufwendungen und Investitionen, Finanzierungsaufwendungen, Gemeinkosten und fiktiver Unternehmerlohn
WAS?
Rückwirkend ab 2022, für aktuelle und zukünftige Projekte
3 Vorteile für Ihr Unternehmen
Wird ein Antrag auf die Forschungsprämie bewilligt, besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung. Dadurch erhalten Unternehmen Planungssicherheit - auch für künftige Vorhaben.
Einfache Beantragung
Die Forschungsprämie ist das F&E-Fördermittel mit dem besten Aufwand-Nutzen-Verhältnis. Wir übernehmen den Großteil der Arbeit und benötigen nur etwa 4-6 Stunden Ihrer Zeit bis zur Bewilligung. Den Rest erledigen wir für Sie!
Vielfältigkeit
Es gibt keine thematischen Einschränkungen: jedes Unternehmen ist per Gesetz anspruchsberechtigt, sofern es die F&E-Kriterien der Forschungsprämie erfüllt. Besonders prädestiniert sind innovative Tech-Firmen, Maschinenbauer, Chemieunternehmen sowie Unternehmen aus dem Life-Science-Sektor.

Forschungsprämie – Anreiz für Innovation und Wachstum
Die Forschungsprämie ist eine steuerliche Förderung in Österreich, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Innovationskraft zu steigern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Mit einer Prämie von 14 % auf Ausgaben für Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) stellt sie eine attraktive finanzielle Entlastung dar, insbesondere für Unternehmen, die kontinuierlich in Forschung und Entwicklung investieren. Sie kann sowohl für interne Forschungsprojekte als auch für ausgelagerte Auftragsforschung beantragt werden. Bei der Auftragsforschung werden Aufwendungen von maximal € 1 Mio. pro Wirtschaftsjahr berücksichtigt.
Für eine Inanspruchnahme der Forschungsprämie wird eine Dokumentation der F&E-Kosten des Unternehmens vorausgesetzt. Dazu gehören eine detaillierte Beschreibung der Projekte, die Darlegung der Forschungsziele und -methoden sowie eine klare Aufschlüsselung der entstandenen Kosten. Die Anträge können jährlich eingereicht werden.

Ziel der Förderung
Die Forschungsprämie wurde eingeführt, um Unternehmen zu motivieren, verstärkt in innovative Projekte zu investieren. Dies soll langfristig technologischen Fortschritt fördern und einen Beitrag zum wirtschaftlichen Wachstum leisten.
So erfüllen Sie die Kriterien der Forschungsprämie
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Neuartigkeit
Sie gewinnen mit Ihrem Projekt neue Kenntnisse oder Fähigkeiten, die Ihr Unternehmen voranbringen
Ihre Innovation geht über den aktuellen Stand der Technik in Ihrem Markt hinaus
Technische Risiken
Ihr Projekt kann durch Unwägbarkeiten oder Unsicherheiten gefährdet werden, was theoretisch zum Scheitern führen kann
Wirtschaftliche Risiken sind in diesem Zusammenhang nicht relevant
Planmäßigkeit
Ihr Projekt umfasst klar definierte Aufgaben und Ziele
Es liegt ein detaillierter Arbeitsplan vor, einschließlich Ressourcenplanung und festgelegten Meilensteinen
Einige unserer Partner














Der übliche Ablauf der Beantragung der Forschungsprämie
Fragebogen ausfüllen
Sie füllen einen kurzen Fragebogen aus, der uns bei der Identifikation Ihrer Kosten der betrieblichen Forschung und experimentellen Entwicklung hilft.
Antragserstellung durch GrantLift
Unser Team aus erfahrenen Ingenieuren, Betriebswirten und Anwälten erarbeiten den Fördermittel-Antrag in enger Abstimmung mit Ihnen. Wir optimieren die Bemessungsgrundlage um die maximale Förderhöhe für Ihr Unternehmen herauszuholen.
Einreichung des Antrags
GrantLift wird Ihren Antrag auf die Förderprämie einreichen und eventuelle Rückfragen der Bescheidstelle zur Erstellung Ihres Gutachtens beantworten.
Entscheidung durch das Finanzamt
Nach der Erstellung des Gutachtens wird Ihr Antrag dem Finanzamt zur Verfügung gestellt, welches über die Erteilung der Forschungsprämie entscheidet.
